Hornissen beim Nestbau

Hornissen – Friedliche Riesen

Hornissen sind beeindruckend: Sie sind bis zu 4 cm groß und Brummen laut. Auf viele Menschen wirken sie gefährlich. Kaum ein Insekt hat mit so vielen negativen Vorurteilen zu kämpfen wie die Hornissen.
Nur wenige wissen, wie nützlich Hornissen für den Menschen sind. Ein kleineres Hornissenvolk vertilgt pro Tag etwa ein ½ kg Insekten, u. a. Wespen, Fliegen und Mücken. Damit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung.
Kuchen und süße Limonaden stehen nicht auf der Speisekarte von Hornissen. Daher werden Hornissen auch keine Kaffeetafel besuchen, das überlassen sie ihren kleineren Verwandten der Deutschen Wespe und der Gemeinen Wespe.
Auch die alte Mär „Drei Hornissenstiche töten einen Menschen, sieben ein Pferd“ sind schlichtweg falsch. Ihr Stich ist etwas schmerzhafter als ein Wespenstich, weil sie einen wesentlich größeren Stachel besitzen, aber nicht aufgrund des Gifts. Nur für Allergiker sind Hornissenstiche gefährlich.
Allerdings sind Hornissen sehr friedfertige Tiere, sodass selten Menschen gestochen werden. Die Tiere sind nicht gefährlich, wenn man sich richtig verhält.

Diese fünf Verhaltensregeln sollten beim Umgang mit Hornissen beachtet werden:

  • Nicht die Flugbahn versperren,
  • nicht ins Nest hineinatmen bzw. die Tiere direkt anpusten,
  • den Nestbereich beachten (am besten in Ruhe lassen),
  • keine Erschütterungen am/im Nest auslösen und
  • langsame Bewegungen.

Hornissen besiedeln neben Baumhöhlungen auch Hohlräume in und an Häusern, z. B. Rollladenkästen, Dachböden und Zwischendecken. Im Sommer kann der Hornissenstaat auf mehrere hundert Tiere anwachsen. Das ist oft der Zeitpunkt, wann die Menschen auf ihre tierischen Untermieter aufmerksam werden. Da Hornissen gesetzlich besonders geschützt sind, ist es verboten, ihre Staaten ohne Ausnahme bzw. Befreiung von der unteren Naturschutzbehörde zu zerstören oder umzusiedeln. Die Ausnahme/Befreiung wird nur im Einzelfall, wenn triftige Gründe vorliegen, gewährt.

Befindet sich das Nest an einer kritischen Stellen, kontaktieren Sie daher bitte die untere Naturschutzbehörde des Ilm-Kreises: Ulrike Nüßler, 03628 738 676, u.nuessler@ilm-kreis.de.

In den meisten Fällen wird ein Vorort-Termin vereinbart, um zu prüfen, ob eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes notwendig ist. Wichtig: Die Ausnahme bzw. Befreiung der UNB ist kostenpflichtig. Auch die Kosten für die jeweilige Umsiedlung oder Beseitigung eines Hornissennestes sind vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin zu tragen.

Weiterführende Informationen zu Hornissen und Wespen

Infoblatt der UNB Ilm-Kreis „Hornissen“, Stand 02/2020

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