Rotkehlchen in Hecke (Foto: UNB Ilm-Kreis)

Langsam wird es ruhiger und leiser in der Natur. In den Städten sind die Rufe der Mauersegler verklungen. Sie sind schon im August in ihre afrikanischen Winterquartiere gezogen. Mit ihren langen, schmalen Schwingen erreichen Mauersegler Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 200 km pro Stunde – Sie sind perfekt an das Fliegen angepasst. Fast alles erledigen sie im Flug: Essen, Trinken, Baden, Schlafen und Paaren. Nur zum Brüten brauchen Mauersegler festen Grund unter den winzigen Füßen. Versteckt in Spalten und kleinen Hohlräumen an Gebäuden, meist unbemerkt von ihren menschlichen Mitbewohnern, ziehen sie eine Brut groß. Geeignete Brutplätze werden jedes Jahr wieder genutzt. Daher sind die Brutplätze auch gesetzlich geschützt und dürfen nicht beseitigt oder die Zugänge versperrt werden. Sollten insbesondere bei Dachsanierungen der Verdacht auf Mauerseglerbrutplätze bestehen bzw. bei Arbeiten Brutplätze vorgefunden werden, wenden Sie sich umgehend an die untere Naturschutzbehörde.

Etwas länger bleiben unsere Schwalben. Im Spätsommer, nach der Brutzeit, sammeln sich Schwalben oft in großen Scharen auf Leitungsdrähten oder Dächern und der zwitschernde Chor ist weithin zu hören. Dann dauert es meist nicht mehr lange und sie machen sich auf den langen Weg in ihre Winterquartiere, die sich von den ostafrikanischen Savannengebieten bis nach Südafrika erstrecken. Zurück bleiben nur die kunstvollen Lehmnester von Mehl- und Rauchschwalbe. 700 bis 1.500 Lehmkügelchen verbauen die Schwalben für ihre Nester – viel Arbeit. Doch die Nester werden viele Jahre genutzt. So reparieren die Schwalben nach ihrer Ankunft im Frühjahr zuerst ihre Nester. Wenn das Nest abgefallen ist oder gar zerstört wurde, werden die Schwalben versuchen am selben Standort ein neues zu bauen. Denn Schwalben sind brutplatztreu. Das ist auch der Grund, warum die Nester unter Naturschutz stehen, auch wenn die Tiere in ihren Winterquartieren sind und die Nester nicht nutzen.  

Sie können die fleißigen Häuslebauer im nächsten Jahr gern unterstützen, indem Sie eine flache Schale mit einem Gemisch aus Lehm und Strohhäcksel, dass stets feucht gehalten wird, nicht weiter als 300 m vom Brutplatz der Mehl- und Rauchschwalben aufstellen. Die Schale sollte nicht zu weit entfernt sein, ansonsten trocknet der Lehm unterwegs aus und die Tiere können ihn dann schlecht verbauen.   

Nicht alle Vögel ziehen in den Süden, etliche verbringen den Winter auch bei uns. Einige, wie Blau- und Kohlmeise, Rotkehlchen, Buchfink lassen sich dann am Futterhäuschen beobachten. Die kalten Nächte verbringen sie meist in dichten Gebüschen, Hecken oder Höhlen, auch Nistkästen werden gerne zum Übernachten genutzt.

Wenn Sie die jährliche Reinigung Ihrer Nistkästen im Spätsommer verpasst haben, warten Sie deshalb lieber bis zum nächsten Frühjahr. So stören Sie keine Meise oder gar eine Haselmaus, die es sich im Kasten gemütlich gemacht hat. Aus diesem Grund können Sie auch schon im Herbst neue Nistkästen im Garten aufhängen, so schaffen Sie ein zusätzliches Angebot an Höhlungen für Ihre Wintergäste. 

Ein Garten mit einer schönen dichten Hecke, einigen beerentragenden Gehölzen (Weißdorn, Vogelbeere, Kornelkirsche, etc.), viele nicht geschnittenen Samenstände von Stauden und kleine Laubhaufen als Verstecke für überwinternde Insekten ist daher ein Paradies für so manchen Wintervogel. So können Sie mit einem vogelfreundlichen Garten nicht nur Grünfink, Stieglitz, Zaunkönig, Feldsperling über die kalte und nahrungsarme Zeit helfen.

Vogelfreundliche Garten

Hornissen sind beeindruckend: Sie sind bis zu 4 cm groß und Brummen laut. Auf viele Menschen wirken sie gefährlich. Kaum ein Insekt hat mit so vielen negativen Vorurteilen zu kämpfen wie die Hornissen.
Nur wenige wissen, wie nützlich Hornissen für den Menschen sind. Ein kleineres Hornissenvolk vertilgt pro Tag etwa ein ½ kg Insekten, u. a. Wespen, Fliegen und Mücken. Damit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung.
Kuchen und süße Limonaden stehen nicht auf der Speisekarte von Hornissen. Daher werden Hornissen auch keine Kaffeetafel besuchen, das überlassen sie ihren kleineren Verwandten der Deutschen Wespe und der Gemeinen Wespe.
Auch die alte Mär „Drei Hornissenstiche töten einen Menschen, sieben ein Pferd“ sind schlichtweg falsch. Ihr Stich ist etwas schmerzhafter als ein Wespenstich, weil sie einen wesentlich größeren Stachel besitzen, aber nicht aufgrund des Gifts. Nur für Allergiker sind Hornissenstiche gefährlich.
Allerdings sind Hornissen sehr friedfertige Tiere, sodass selten Menschen gestochen werden. Die Tiere sind nicht gefährlich, wenn man sich richtig verhält.

Diese fünf Verhaltensregeln sollten beim Umgang mit Hornissen beachtet werden:

  • Nicht die Flugbahn versperren,
  • nicht ins Nest hineinatmen bzw. die Tiere direkt anpusten,
  • den Nestbereich beachten (am besten in Ruhe lassen),
  • keine Erschütterungen am/im Nest auslösen und
  • langsame Bewegungen.

Hornissen besiedeln neben Baumhöhlungen auch Hohlräume in und an Häusern, z. B. Rollladenkästen, Dachböden und Zwischendecken. Im Sommer kann der Hornissenstaat auf mehrere hundert Tiere anwachsen. Das ist oft der Zeitpunkt, wann die Menschen auf ihre tierischen Untermieter aufmerksam werden. Da Hornissen gesetzlich besonders geschützt sind, ist es verboten, ihre Staaten ohne Ausnahme bzw. Befreiung von der unteren Naturschutzbehörde zu zerstören oder umzusiedeln. Die Ausnahme/Befreiung wird nur im Einzelfall, wenn triftige Gründe vorliegen, gewährt.

Befindet sich das Nest an einer kritischen Stellen, kontaktieren Sie daher bitte die untere Naturschutzbehörde des Ilm-Kreises: Ulrike Nüßler, 03628 738 676, u.nuessler@ilm-kreis.de.

In den meisten Fällen wird ein Vorort-Termin vereinbart, um zu prüfen, ob eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes notwendig ist. Wichtig: Die Ausnahme bzw. Befreiung der UNB ist kostenpflichtig. Auch die Kosten für die jeweilige Umsiedlung oder Beseitigung eines Hornissennestes sind vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin zu tragen.

Weiterführende Informationen zu Hornissen und Wespen

Infoblatt der UNB Ilm-Kreis „Hornissen“, Stand 02/2020

Es ist schon erstaunlich, dass unsere Mehl-­ und Rauchschwalben nach der langen Reise aus ihren Winterquartieren südlich der Sahara stets zielgenau zu ihren angestammten Brutplätzen zurückfinden. Als Nesttreue Vogelart geben sie das Nest des Vorjahres nicht auf, sondern bessern Beschädigungen aus und nutzen es erneut zur Jungenaufzucht. Circa 2.000 Lehmkügelchen sammelt und verbaut ein Schwalbenpaar für sein Nest und selbst stark beschädigte Nester werden mühevoll „restauriert“. Während Mehlschwalben ihre kunstvollen Nester un­ter Dachüberständen an Hauswände bauen, nutzen Rauchschwalben bevor­zugt Nistplätze innerhalb von Gebäuden wie Stallun­gen, Scheunen und Garagen.  Rauch­ und Mehlschwalben sind in den letzten Jahrzehnten immer seltener gewor­den. Infolge der zunehmen­den Versiegelung gibt es immer weniger Lehmpfützen für den Nestbau.  Weiterhin fehlt es an Insekten als Nahrung und geeigneten Nistplätzen. Ein großes Problem ist auch das Zerstören von Schwalbennestern bei Sanierungsarbeiten oder weil der Schwalbenkot stört. Egal ob es aus Unwissenheit oder mit Absicht geschieht: Das Zerstören oder Beschädigen von Schwalbennestern ist gesetzlich verboten.  Unsere heimischen Schwalbenarten sind nach dem Bundesnaturschutz besonders geschützt.  Es ist verboten, Schwalben nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Sie dürfen nicht erheblich gestört und ihre Fortpflanzungs-­ und Ruhestätten dürfen nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Selbst wenn Nester unbewohnt scheinen oder nahe­zu unbrauchbar aussehen, dürfen diese nicht ohne Ausnahmegenehmigung oder Befreiung der unteren Naturschutzbehörde entfernt werden.  Für die Beseitigung von Schwalbennestern müssen triftige Gründe vorliegen. Die Verschmutzung der Fassade durch Kot oder Nistmaterialstellt im Regelfall keinen Beseitigungsgrund dar! In den meisten Fällen lässt sich die Verschmutzung durch das Anbringen von sogenannten Kotbrettern, die mit ei­nem Abstand von mindestens 40 Zentimetern unterhalb der Nester angebracht werden, verhindern.

Der Bestand unserer Schwalben ist den letzten Jahren stark zurückgegangen, umso mehr brauchen sie unseren Schutz. Sie können zum Bespiele helfen, indem Sie ihren Garten insektenfreundlich bewirtschaften, eine Lehmpfütze anlegen oder Kunstnester an geeigneten Standorten anbringen.  

Wenn Sie Fragen zum Schutz von Schwalben haben, kon­taktieren Sie bitte Ulrike Nüßler, untere Naturschutzbehörde, Telefon 03628/ 738 676, u.nuessler@ilm-kreis.de

Weitere Informationen:

ISSN 0946-1671 (idur.de): Der rechtliche Schutz von Schwalbennestern an Gebäuden (pdf-Dokument)

Zwei Rauchschwalben
Zwei Rauchschwalben

In manchen Regionen von Thüringen konnte man bis vor kurzem noch ein besonderes Naturschauspiel erleben – den Herbstzug der Kraniche. Leicht zu erkennen an ihren nasalen Trompetenrufen und der typischen V-Formation zogen unzählige Kraniche zu ihren Winterquartieren in Südwesteuropa und Nordafrika. Kraniche gehören, wie Mauersegler, Mehlschwalben, Weißstörche und einige weitere Arten zu den Zugvögeln, die den Winter in wärmeren Regionen verbringen und erst im Frühjahr zu ihren Brutplätzen zurückkehren.

Doch nicht alle Vögel ziehen davon, etliche bleiben hier und haben Strategien entwickelt, um die kalte und nahrungsarme Winterzeit zu überleben. Vögel sind gleichwarme Tieren, das heißt sie müssen ihre Körpertemperatur, die zwischen 38 und 42 Grad Celsius liegt, aufrechterhalten, um nicht zu erfrieren. Deshalb suchen sie zum Ausruhen und Schlafen ein geschütztes Plätzchen, je nach Vorliebe im Gebüsch, am Baum, in einer Baumhöhle oder auch in einem Nistkasten. Dort Plustern sie sich auf, so dass sie wie kleine Federnkugeln aussehen. Zwischen den gut aufgeplusterten Federn entstehen kleine Luftpolster, die isolierend wirken und vor dem Verlust der kostbaren Körperwärme schützen. Manche Vögel, wie der Zaunkönig, übernachten auch gern in Gruppen, um sich gegenseitig zu wärmen und so Energie zu sparen.

Fledermäuse, Siebenschläfer, Haselmäuse und Igel fressen sich im Spätsommer und Herbst, sofern es genug Nahrung gibt, eine dicke Speckschicht für den Winter an. Dann ziehen sie sich in gut geschützte und frostsichere Verstecke zurück, um Winterschlaf zu halten. Dafür werden alle Körperfunktionen auf ein Minimum reduziert: Der Herzschlaf verringert sich auf wenige Schläge in der Minute. Auch die Atmung ist kaum noch zu spüren und der Stoffwechsel kommt fast vollständig zum Erliegen. Ein Leben auf Sparflamme. In diesen Zustand können die Tiere allein von ihren Fettreserven zehrend mehrere Monate lang überleben. Nur gestört werden sollten sie nicht, da jedes Aufwachen lebenswichtige Energie verbraucht und zum Tod der Winterschläfer führen kann.

Andere Tiere, wie Eichhörnchen, Dachse und Biber verkriechen sich auch, fallen aber nicht in einen Winterschlaf. Sie halten Winterruhe. Dabei werden Herzschlag und Atmung merklich reduziert, aber nicht so stark wie bei winterschlafenden Tieren. Auch wachen die Tiere zwischendurch immer wieder auf, um zu fressen oder Stoffwechselprodukte auszuscheiden. Eichhörnchen und Biber legen sich zusätzlich oft noch einen Wintervorrat an, um über die karge Zeit zu kommen.

Säugetiere besitzen noch eine weitere Anpassung: Sie wechseln ihr Fell für den Winter. Das sogenannte Winterfell besitzt zahlreiche gekräuselte Wollhaare, die helfen Luftpolster am Körper zu bilden und so den raschen Wärmeverlust verhindern.

Einige Säuger halten weder eine Winterruhe noch Winterschlaf und müssen auf Nahrungssuche gehen. Besonders hart ist es für unsere Pflanzenfresser wie Reh, Rotwild, Hase und Kaninchen. Denn vor allem wenn eine Schnee- oder Eisschicht das Land überzieht, ist frisches Grün selten. In diesen Zeiten wird vermehrt an frischer Rinde und Knospen geknabbert. Doch je kälter es wird, desto weniger bewegt sich beispielsweise das Rotwild. Zudem schrumpfen die Verdauungsorgane des Rotwilds im Winter erheblich.

Dank der geschrumpften Organe sparen die Tiere einiges an Energie ein und können trotz geringeren Nahrungsangebot überleben.

Wechselwarme Tiere, wie Reptilien, Amphibien und Insekten verfallen bei sinkenden Temperaturen in eine sogenannte Kältestarre. Diese ähnelt dem Winterschlaf, so sinken Herzschlag und Atemfrequenz stark ab. In der Winterstarre können die Tiere auch Temperaturen unter null Grad Celsius überleben. Ihr Geheimnis: Sie lagern vermehrt Glukose in ihren Körperflüssigkeiten ein. Die Erhöhung der Glukosekonzentration wirkt wie ein Frostschutzmittel und verhindert das Einfrieren der Körperflüssigkeiten. Aus ihrer Starre erwachen die Tiere jedoch erst wieder, wenn es draußen wärmer wird und der Frühling zurückkehrt.

Alle Anpassungen zielen darauf ab, möglichst viel Energie zu sparen. Dies ist für unsere Wildtiere überlebenswichtig.

Sie können helfen, indem Sie bei Ihren Winterspaziergängen umsichtig sind, ihren Hund anleinen und keine Tiere, wie Rehe, Vögel, etc. aufschrecken.

Lassen Sie im Garten alle Laub-, Ast- und Komposthaufen bis zum Frühjahr in Ruhe, damit nicht versehentlich z. B. ein Igel aus dem Winterschlaf gerissen wird. Nistkästen bitte auch erst im Frühjahr reinigen, um nicht eine Haselmaus oder Siebenschläfer zu wecken. Des Weiteren können Sie auch einige Vögel, wie Blaumeisen, Amseln, Rotkehlchen und Spatzen, durch eine Winterfütterung unterstützen. Auch das Belassen von Früchten und Samenständen im Garten hilft den Tieren.

NABU: Tipps zur Winterfütterung

Wildvogelhilfe: Winterfütterung

Winterlandschaft: Es ist der Fluss der Ilm zusehen, auf den angrenzenden Wiesen und Gehölzen liegt Schnee.

Der Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V. (DDA), der Deutsche Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL), die Abteilung Naturschutzbiologie der Georg-August-Universität Göttingen und 12 weitere Projektpartner haben sich in dem bundesweiten Verbundprojekt „Rebhuhn retten – Vielfalt fördern!“ zusammengeschlossen, um das Rebhuhn zu schützen und gleichzeitig die Vielfalt in der Agrarlandschaft zu auszubauen.

Das im Bundesprogramm für Biologische Vielfalt durchgeführte Projekt hat das Ziel langfristig gesicherte Rebhuhnbestände im Projektgebiet zu schaffen und die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft durch die Aufwertung von Lebensräumen dauerhaft zu fördern.

Insgesamt sollen auf sieben Prozent der Ackerfläche des Projektgebietes Lebensräume, Brutmöglichkeiten und Nahrungshabitate für das Rebhuhn geschaffen bzw. aufgewertet werden. Auch andere Arten können von den Maßnahmen profitieren, was sich positiv auf die Artenvielfalt der Agrarlandschaft auswirkt. Parallel zur Maßnahmenumsetzung wird durch ein flächendeckendes Monitoring die Rebhuhndichte im Projektgebiet dokumentiert, wodurch die Effektivität der Maßnahmen untersucht wird.

Die Projektregion in Thüringen umfasst im Wesentlichen den zentralen Bereich der Thüringer Ackerhügelländer. Das Gebiet erstreckt sich über den östlichen Bereich des Unstrut- Hainich Kreises, den nördlichen Teil des Landkreis Gotha, die westlichen und nördlichen Randbereiche der Landeshauptstadt Erfurt und zieht sich als Band durch Sömmerda und das Weimarer Land. Somit befindet es sich im südlichen Teil des Thüringer Beckens rund um Erfurt. Die lokalen Projektpartner in Thüringen sind die Natura 2000 – Station Gotha/Ilm-Kreis, der Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e.V. und die Stiftung Lebensraum Thüringen e.V.

Das Kerngebiet Gotha, welches die Natura 2000-Station Gotha/Ilm-Kreis betreut, ist ca. 61 km2 groß und befindet sich im nordöstlichen Teil des Landkreises Gotha sowie im westlichen Bereich der Stadt Erfurt. In dieser Kernregion wurde die höchste Rebhuhndichte im Monitoringgebiet Gotha/Ilm-Kreis 2022 nachgewiesen. Daher sollen primär Maßnahmenumsetzungen in diesem Gebiet stattfinden.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Webseite der Natura2000-Station Gotha/Ilm-Kreis unter Rebhuhnprojekt gestartet! – Gotha / Ilm-Kreis (nfga.de) und auf der Projekt-Webseite unter Rebhuhn retten – Vielfalt fördern!: Rebhuhn retten (rebhuhn-retten.de)

Noch im September wuselt es in so manchem sonnenbeschienenen Hügelnest der Waldameisen. Doch die Arbeiten für die Winterruhe haben längst begonnen: Die Ameisen fressen sich Reserven an, die Vorratskammern werden angelegt und gefüllt. Auch die Fütterung der Larven wird im August eingestellt und die Königinnen hören mit der Eiablage auf, denn Waldameisen überwintern ohne Eier und Larven.

Wenn die Temperaturen weiter sinken, werden die Eingänge verschlossen und die Ameisen ziehen sich in tiefere Nestschichten im Boden zurück. Bei etwa 4 Grad Celsius fallen die Waldameisen dann in die sogenannte Kältestarre. Die Körpertemperatur sinkt auf die Umgebungstemperatur ab und alle Lebensvorgänge, wie Herzschlag und Atmung, verlangsamen sich. Fest in kleinen Gruppen zusammengedrängt harren so die Waldameisen in ihren Überwinterungskammern aus. Erst wenn die Frühlingsonne die Hügelnester ausreichend erwärmt hat, erscheinen sie wieder an der Oberfläche.  

Eine andere Strategie verfolgen Hornissen. Nur die begatteten Jungköniginnen werden sich ein frostsicheres Versteck außerhalbes Nestes zum Überwintern suchen. Der restliche Hornissenstaat, also alle Arbeiterinnen, Drohnen und die Altkönigin, werden noch vor dem Winter sterben. Die Auflösung des Staates beginnt meist mit dem Tod der Altkönigin und dem Ausflug der Drohnen und Jungköniginnen.

Wenn die Altkönigin gestorben ist und keine Eier mehr legt, gibt es auch keinen Nachwuchs mehr. Die Zahl der Arbeiterinnen nimmt stetig ab, denn durchschnittlich werden diese nur drei bis vier Wochen alt. Bald sind nicht mehr genug Arbeiterinnen da, um die Brut mit Nahrung und Wärme zu versorgen. Die toten und sterbenden Larven werden dann von den restlichen Arbeiterinnen aus dem Nest befördert, um zu verhindern, dass sich Krankheiten im Nest ausbreiten. Der sogenannte „Larvenrauswurf“ ist meist ein sicheres Zeichen, dass ein Hornissennest am Ende seines Zyklus steht. Spätestens mit dem ersten Frost ist das Leben im Hornissennest erloschen.

Nur die Jungköniginnen, die den Winter überleben, werden im nächsten Frühjahr einen neuen Staat gründen. Dafür werden sie im Mai nach einer geeigneten Höhlung für ihr Nest suchen und mit dem Bau eines neuen Papiernestes beginnen. Ursprünglich fanden sich Hornissennester in Baumhöhlen, da diese aber immer seltener werden, bauen Hornissen ihre Nester auch in Dachkästen, Gartenhütten, auf Dachböden, Garagen usw. Auch wenn Hornissen eine beeindruckende Größe haben und nicht gerade leise sind, lässt es sich doch in der Regel gut mit ihnen leben. Meist reicht es, die Nähe des Nestes zu meiden, dies nicht zu erschüttern, sich nicht in die Flugbahn zum Nest zustellen oder das Nest in irgendeiner Weise zu manipulieren. Hornissen sind friedlich, wenn man sie in Ruhe lässt. Aber sie werden ihre Brut und sich verteidigen, wenn sie sich bedroht fühlen. Sollten Sie im Spätherbst ein abgestorbenes Hornissennest entdecken, können Sie dieses entfernen. Nur genutzte Nester stehen unter Naturschutz. Denke Sie daran, wenn sie im Sommer ein Hornissennest entdecken – die Zerstörung eines bewohnten Nestes ist verboten! Wenn Sie Probleme mit einem aktiven Hornissennest haben, melden Sie sich daher unbedingt bei der unteren Naturschutzbehörde bevor sie irgendwelche Maßnahmen ergreifen.

Auch wenn ein Hornissenstaat nur wenige Monate aktiv ist, erfüllt er doch wichtige Aufgaben im Naturkreislauf. So vertilgt ein Hornissenvolk im Durchschnitt etwa 500 Gramm Insekten am Tag, das sind umgerechnet ca. 8.333 Fliegen also etwa 15 Kilogramm Insekten in einer Saison. Sie jage vor allem Fliegen (Bremsen, Wadenstecher, Gold-, Schmeiß-, Fleisch- und Stubenfliegen), aber auch Wespen, Grashüpfer, Grillen, Heuschrecken, Libellen, mittelgroße Käfer, Tag- und Nachtfalter, Singzikaden, Schmetterlingsraupen und etliche andere Insekten für ihre Brut. Die Arbeiterinnen ernähren sich dagegen fast nur von Baumsäften, Fallobst, Nektar und Honigtau, Kuchen und Limonaden stehen aber nicht auf dem Speiseplan.  

Weitere Informationen:

Hornissenschutz

Ameisenschutz

Ameisenschutzwarte e.V.: http://www.ameisenfreunde.de/

Blühende, farbprächtige Wiesen – damit verbinden wir den perfekten Lebensraum für viele Insekten. Dabei stellen diese nur einen Teil des essentiellen Lebensraumes dar. Ruderalflächen, Brachen, offene Bodenstellen, eine Brennnesselecke oder ein bachbegleitendes Seegenried sind ebenso wichtige Lebensräume von Insekten im Jahresverlauf. Von uns werden diese Lebensräume oft nur als grau-braun und als wenig attraktiv wahrgenommen. Wenn wir uns z. B. die Lebensweise der Wildbienen genauer anschauen, wird schnell klar, dass diese zum Überleben mehr benötigen als nur ihre Nahrungspflanzen.

Der typische Lebensraum einer Wildbienenart muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Nahrungspflanzen müssen in ausreichender Menge vorhanden sein. Manche Arten sind da sehr speziell – im Extremfall nutzen sie nur eine Pflanzenart, wie z. B. Zahntrost-Sägehornbiene (Meliita tricincta) die ausschließlich am Roten Zahntrost (Odontites vulgaris) sammelt. Rund 30 Prozent der Wildbienen sind auf eine bzw. mehrere Pflanzengattungen (z. B. Nachtkerzengewächse, Primelgewächse) oder eine Pflanzenfamilie (z. B. Korblütler, Kreuzblütler) spezialisiert. Sie werden als oligolektisch bezeichnet. Die Bezeichnung für die Generalisten, die also keine so starke Spezialisierung aufweisen, ist polylektisch. Die bekannteste Vertreterin ist wohl unsere Dunkle Erdhummel (Bombus terrestris).
  • Des Weiteren müssen geeignete Nistplätze vorhanden sein. So nisten rund 75 Prozent der nestbauenden Wildbienen im Erdboden. Oft werden für den Nestbau vegetationslose oder nur schüttern bewachsene Stellen benötigt. Deshalb sind auch offenen Bodenstellen, Brachen oder Ruderalflächen und manchmal auch ein wenig genutzter Sandkasten so wichtig für viel Wildbienen.
  • Zu guter Letzt sollte noch ausreichend Material für den Bau von Brutzellen verfügbar sein. Etliche Wildbienenarten stellen ganz eigene Anforderungen an die Materialien für ihre Brutzellen. So werden von Wildbienen z. B. Stückchen von Laubblättern, Blütenblättern, abgeschabte Pflanzenhaare, abgenagte kurze Holzfasern oder Baumharz verbaut. Eine besonders einzigartige Brutzelle baut beispielsweise die seltene Mauerbienenart (Osmia mitis), die abgebissenen Blättchen des Sonnenröschens (Helinanthemum) wie die Schuppen eines Kiefernzapfens zusammensetzt.

Es reicht also nicht blühende, artenreiche Wiese und Wegränder zu schaffen, auch wenn das ein notwendiger Schritt in unserer oft farblosen Landschaft ist. Aber auch für uns oft nicht so attraktive und oft unordentlich wirkendende Standorte sind für unsere Insekten überlebenswichtig.

Dabei hilft in vielen Fällen einfach etwas weniger zu machen – ungeliebte „Unkrautecken“ und Ruderalstandorte einfach stehen lassen oder nicht jede schüttern bewachsene Stelle im Garten neu einsähen. Auch unbefestigte Gartenwege und breite sandgefüllte Fugen können als Niststandorte dienen.

Sie können auch ganz leicht Nisthilfen für im Erdboden nistende Arten schaffen, indem Sie mit lehmigem Sand gefüllte Blumenkästen oder Pflanzgefäße an sonnigen Orten aufstellen oder an einem sonnenexponierten Platz im Garten ein Sandbeet anlegen. Dazu einfach eine Fläche ca. 50 cm hoch mit z. B. Steinen oder Holz einfassen und mit geeignetem Sand auffüllen. Der verwendete Sand sollte möglichst fein und lehmig sein. Spielsand ist nicht geeignet, da dieser gewaschen und nicht mehr bindig genug ist. Und wenn dann noch diverse Blumen, Sträucher und Bäume blühen, dann sollte einer Ansiedlung verschiedener Wildbienenarten nichts mehr im Wege stehen.

eispiele für den Bau von Nisthilfen für erdnistende Arten finden Sie z. B. auf folgenden Webseiten:

Klimaschutz beginnt vor der eigenen Haustür, in den Städten und Gemeinden im Ilm-Kreis – dort, wo sich die Menschen am besten auskennen und ihr Einsatz unmittelbar sichtbar und spürbar ist. Beim Wettbewerb „Klimaschutz vor der eigenen Haustür“ haben Sie die Chance, eigene nachhaltige und klimafreundliche Projektideen mit unserer Unterstützung umzusetzen! WIR FREUEN UNS SEHR AUF IHRE ANTRÄGE UND KREATIVEN PROJEKTIDEEN!

Förderquote:

  • Pro Projekt können maximal 1.000,- € gefördert werden.
  • Projekte mit einem Gesamtvolumen bis zu 1.000,- € können zu 100% gefördert werden.
  • Wenn die Gesamtkosten des Vorhabens höher als 1.000,- € sind, muss glaubhaft dargelegt werden, wie der Restbetrag finanziert werden soll (Eigenanteil, Spenden, andere Förderprogramme).

Bewertung der Maßnahmen:

Da die Gesamtmittel des Wettbewerbs begrenzt sind, werden die eingereichten Projektvorschläge anhand festgelegter Kriterien von einer unabhängigen Jury auf ihre Wirksamkeit geprüft und die besten Maßnahmen für eine Förderung ausgewählt.

Förderberechtigte:

  • Privatpersonen, Vereine und Initiativen
  • Kommunen und Unternehmen sind von einer Förderung ausgenommen.

Förderthemen:

Förderfähig sind Projekte, die mit einer hoher Klimaschutzwirksamkeit die definierten Förderschwerpunkte adressieren. Mit Klimaschutzwirksamkeit sind Maßnahmen gemeint, die ein CO2-Einsparungspotential haben und/oder positive Effekte in anderen Bereichen hervorbringen (z.B. Sensibilisierung zu Themen des Klimaschutzes, Stärkung der Gemeinschaft für Themen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes, zur Nachahmung motivieren).

Nachfolgend sind die Themenfelder beschrieben in denen Projekte gefördert werden können:

  • Natürliche Klimasenken z.B. Aufforstung, Humusaufbau, Grün-/Blühflächen
  • Energie z.B. Balkonkraftwerke für Vereinsgebäude
  • Mobilität z.B. Wallbox für E-Mobilität, Förderung umweltfreundlicher Arbeitswege, Reparaturtreff/Fahrradwerkstatt
  • Bauen & Wohnen z.B. Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, wasserlose Urinale
  • Bildung z.B. Workshop-Angebote mit externen Bildungsanbietern
  • Lebensstil & Konsum z.B. klimafreundliche Ernährung, klimafreundlicher Markt/Veranstaltung, Mehrwegsysteme, Förderung von Trinkwasser als Nahrungsmittel 

Antragstellung:

Erstellung eines formlosen Antrags mit der folgenden Gliederung:

1. Angaben des Antragstellenden

– Privatperson, Verein oder Initiative

2. Ansprechperson & Kontaktdaten (Vorname, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon)

3. Kontodaten

4. Vorhabensbeschreibung

Bitte beschreiben Sie möglichst konkret den Umsetzungsort, den Inhalt und die Klimaschutzwirksamkeit ihrer Projektidee. Des Weiteren geben Sie bitte an, in welchem der benannten Themenfelder Sie ihr Projekt einordnen.

5. Kostenplan & Finanzierung

Darstellung aller Kosten, die Grundlage des beantragten Projektes sind, inklusive der Summe der beantragten Zuwendung.

Wenn die Gesamtkosten des Vorhabens höher als 1.000,- € sind, legen Sie bitte glaubhaft dar, wie der Restbetrag finanziert werden soll (Eigenanteil, Spenden, andere Förderprogramme).

6. Erklärung

Bitte bestätigen Sie bei Antragstellung in Kurzform, dass

a)       mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde,

b)      dass bis zur Erteilung eines schriftlichen Zuwendungsbescheides bzw. einer Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn mit der Umsetzung nicht begonnen wird,

c)       dass Sie keine weiteren Fördermittel für die beantragte Fördersumme der Maßnahme beantragt haben (Ausschluss einer Doppelförderung) bzw. benennen Sie das/die Förderprogramm(e), bei denen Sie eine alternative oder ergänzende Förderung beantragt haben,

d)      dass alle Angaben im Antrag vollständig und wahrheitsgetreu dargestellt sind,

e)      dass auf die Bewilligung einer Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht und dass der Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung nicht abgetreten werden kann,

f)        dass Sie das beantragte Vorhaben bis zum 31.05.2024 abschließen werden (Abgabe Verwendungsnachweis inkl. Rechnungen).

7. Datum und rechtsverbindliche Unterschrift

Einreichungs- und Umsetzungszeitraum

Bitte reichen Sie ihren Antrag per E-Mail bis spätestens 15.10.2023 beim Klimaschutzmanager des Ilm-Kreises unter f.schmigalle@ilm-kreis.de ein 

Bei Rückfragen können Sie Hr. Schmigalle unter der folgenden Rufnummer gerne anrufen 03628-738 404.

Nach der Einreichung der Projektideen werden diese von einer unabhängigen Jury bewertet und die Wettbewerbsgewinner ausgewählt.

Im November 2023 werden die Bescheide an die Zuwendungsempfänger versendet. Auf Antrag können dann die Mittel ausgezahlt werden.

Alle beantragten Maßnahmen sind bis zum 31.05.2024 abzuschließen.

Der Abschluss der Maßnahmen ist durch das Einreichen eines Verwendungsnachweises (Kurzbeschreibung des Umsetzungsprozesses, Aufschlüsselung und Einreichung der Rechnungen) darzustellen.

Der Abschluss der jeweiligen Maßnahme und die Abgabe des Verwendungsnachweises können auch vor dem 31.05.2024 erfolgen.

Nicht verwendete Fördermittel sind vom Antragsteller bis spätesten zum 30.06.2024 zurück zu zahlen.