Mehlschwalben beim Nestbau

Ankunft der Schwalben

Es ist schon erstaunlich, dass unsere Mehl-­ und Rauchschwalben nach der langen Reise aus ihren Winterquartieren südlich der Sahara stets zielgenau zu ihren angestammten Brutplätzen zurückfinden. Als Nesttreue Vogelart geben sie das Nest des Vorjahres nicht auf, sondern bessern Beschädigungen aus und nutzen es erneut zur Jungenaufzucht. Circa 2.000 Lehmkügelchen sammelt und verbaut ein Schwalbenpaar für sein Nest und selbst stark beschädigte Nester werden mühevoll „restauriert“. Während Mehlschwalben ihre kunstvollen Nester un­ter Dachüberständen an Hauswände bauen, nutzen Rauchschwalben bevor­zugt Nistplätze innerhalb von Gebäuden wie Stallun­gen, Scheunen und Garagen.  Rauch­ und Mehlschwalben sind in den letzten Jahrzehnten immer seltener gewor­den. Infolge der zunehmen­den Versiegelung gibt es immer weniger Lehmpfützen für den Nestbau.  Weiterhin fehlt es an Insekten als Nahrung und geeigneten Nistplätzen. Ein großes Problem ist auch das Zerstören von Schwalbennestern bei Sanierungsarbeiten oder weil der Schwalbenkot stört. Egal ob es aus Unwissenheit oder mit Absicht geschieht: Das Zerstören oder Beschädigen von Schwalbennestern ist gesetzlich verboten.  Unsere heimischen Schwalbenarten sind nach dem Bundesnaturschutz besonders geschützt.  Es ist verboten, Schwalben nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Sie dürfen nicht erheblich gestört und ihre Fortpflanzungs-­ und Ruhestätten dürfen nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Selbst wenn Nester unbewohnt scheinen oder nahe­zu unbrauchbar aussehen, dürfen diese nicht ohne Ausnahmegenehmigung oder Befreiung der unteren Naturschutzbehörde entfernt werden.  Für die Beseitigung von Schwalbennestern müssen triftige Gründe vorliegen. Die Verschmutzung der Fassade durch Kot oder Nistmaterialstellt im Regelfall keinen Beseitigungsgrund dar! In den meisten Fällen lässt sich die Verschmutzung durch das Anbringen von sogenannten Kotbrettern, die mit ei­nem Abstand von mindestens 40 Zentimetern unterhalb der Nester angebracht werden, verhindern.

Der Bestand unserer Schwalben ist den letzten Jahren stark zurückgegangen, umso mehr brauchen sie unseren Schutz. Sie können zum Bespiele helfen, indem Sie ihren Garten insektenfreundlich bewirtschaften, eine Lehmpfütze anlegen oder Kunstnester an geeigneten Standorten anbringen.  

Wenn Sie Fragen zum Schutz von Schwalben haben, kon­taktieren Sie bitte Ulrike Nüßler, untere Naturschutzbehörde, Telefon 03628/ 738 676, u.nuessler@ilm-kreis.de

Weitere Informationen:

ISSN 0946-1671 (idur.de): Der rechtliche Schutz von Schwalbennestern an Gebäuden (pdf-Dokument)

Zwei Rauchschwalben
Zwei Rauchschwalben
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